Nachricht Leopoldina Policy Brief empfiehlt systematische Nutzung von Evaluierungsergebnissen

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Die aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen erfordern einen effektiven und effizienten Einsatz staatlicher Mittel. Mit sogenannten Ex-post-Evaluierungen soll die Wirkung staatlicher Maßnahmen anhand zuvor festgelegter Kriterien ermittelt werden. 2013 wurde in Deutschland ein Prozess zur strukturierten Evaluierung von Regelungsvorhaben formalisiert. Ein heute erschienener Policy Brief in der Reihe „Leopoldina Fokus“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina befürwortet die bisherigen Aktivitäten des Nationalen Normenkontrollrates, der Bundesministerien und des statistischen Bundesamtes im Bereich Evaluierung und zeigt konkrete Handlungsoptionen auf, wie dieser Prozess noch effektiver gestaltet werden kann.

Die beiden Wirtschaftswissenschaftlerinnen Regina T. Riphahn und Monika Schnitzer schreiben in dem Fokuspapier, dass die bürokratischen Lasten in Deutschland zu hoch und staatliche Maßnahmen oft nicht zielgenau seien. Sie kritisieren, derzeit würden Erkenntnisse aus der Evaluierung von Gesetzen nicht systematisch und strukturiert genutzt, um Kosteneinsparungen zu realisieren und Verbesserungsmöglichkeiten umzusetzen. Um hier voranzukommen, richten sie an die nächste Bundesregierung und den nächsten Bundestag Handlungsoptionen für eine Weiterentwicklung der Evaluierungspraxis. Oberste Priorität hat für die beiden Wirtschaftsexpertinnen die Einführung einer Evaluierungskultur auf der Leitungsebene von Politik und Verwaltung. In den Ministerien und Behörden sollten zentrale Evaluierungseinheiten, sogenannte „Chief Evaluation Offices“, aufgebaut werden, um mit Unterstützung der Hausleitung einen Kulturwandel hin zum Lernen aus der Praxis umzusetzen. Zudem sollte die Bundesregierung eine übergreifende Einheit als zentrale Anlaufstelle für die ressortübergreifende Steuerung, Beratung und Abstimmung einrichten, die eine nationale Evaluierungsstrategie aufsetzen kann.

Die Autorinnen des Fokuspapiers fordern, dass für Regelungs- und Fördervorhaben ab einer bestimmten finanziellen Größenordnung die Ausschreibung externer Evaluierungen gesetzlich vorgeschrieben wird. Evaluierungsergebnisse sollten systematisch in Parlamentsausschüssen vorgestellt und diskutiert und anschließend auf öffentlich zugänglichen Plattformen veröffentlicht werden. Die beiden Expertinnen schreiben, dass in Zukunft alle gesetzlichen Regelungen konkrete und messbare Ziele enthalten sollten. Um diese Ziele im Nachhinein bewerten zu können, müsse bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung die Verfügbarkeit der relevanten Daten gewährleistet sein. Sie gehen davon aus, dass in vielen Fällen erst die gesetzliche Grundlage für die Datennutzbarkeit geschaffen werden muss.

Riphahn und Schnitzer sprechen sich dafür aus, die Grundidee „keine Novellierung ohne Evaluierung vorheriger Maßnahmen“ im Gesetzgebungsprozess zu verankern („Evaluate First“-Prinzip). Eine weitere Möglichkeit, Evaluierungsergebnisse stärker in die Gesetzgebung einfließen zu lassen, sehen die beiden Expertinnen in der Befristung von neuen Regelungen („Sunset Clauses“). Eine Verlängerung wäre dann an die Ergebnisse von Evaluierungen geknüpft, wodurch strukturell der Weg für eine Verbesserung staatlicher Regelungen geöffnet würde.

In der Reihe „Leopoldina Fokus“ erscheinen Policy Briefs, die aktuelle Themen aus wissenschaftlicher Perspektive einordnen. Sie basieren auf dem fachlichen Austausch ausgewiesener Expertinnen und Experten der Leopoldina.

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