Die 2020 formulierten Leitfragen zur ethischen Bewertung sicherheitsrelevanter Forschung wurden u. a. hinsichtlich ungewollten Wissensabflusses oder Einflussnahme durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure erweitert. Sie sollen Forschenden und KEFs Anhaltspunkte geben, wann eine weitergehende ethische Bewertung sicherheitsrelevanter Forschungsarbeiten und Maßnahmen der Risikoreduktion angeraten sind. Dies gilt insbesondere für die sogenannte „besorgniserregende sicherheitsrelevante Forschung“, bei der ein Missbrauch unmittelbar möglich und der potenzielle Schaden erheblich ist.
Stellt sich im Zuge der ethischen Bewertung eines sicherheitsrelevanten Forschungsvorhabens durch eine KEF heraus, dass ein hinreichend konkreter Besorgnisanlass im Zusammenhang mit einem Vorhaben besteht, ist es angeraten, Maßnahmen der Risikominimierung bzw. Auflagen für eine positive Bewertung durch die KEF zu empfehlen. Die Maßnahmen können sowohl vor Beginn als auch während laufender Vorhaben geprüft und umgesetzt werden und zielen darauf ab, eine ausgewogene Balance zwischen der Wahrung der Forschungsfreiheit und der Begrenzung potenzieller Missbrauchsrisiken herzustellen.