Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Wissenschaftliche Integrität ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist.
Diese in der Präambel des Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis enthaltenen Grundsätze sind ein wichtiges Prinzip wissenschaftlicher Arbeit. Als Nationale Akademie der Wissenschaften trägt die Leopoldina eine besondere Verantwortung für die wissenschaftliche Integrität. Um dieser Verantwortung bei ihren eigenen Aktivitäten nachzukommen, legt sie Prinzipien für gute wissenschaftliche Praxis ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest, gibt sie bekannt und verpflichtet sie – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einschlägigen Fachgebiets – zu deren Einhaltung.
Die Leopoldina erkennt den Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als verbindlichen Bezugsrahmen und Grundlage guter wissenschaftlicher Praxis an. Die vom Präsidium der Leopoldina beschlossene Regelung setzt den DFG-Kodex rechtsverbindlich für alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Akademie um. Sie ergänzt die an den Forschungseinrichtungen der Mitglieder der Leopoldina geltenden Regelungen in Bezug auf deren Aktivitäten im Rahmen der Akademie.
Ombudspersonen
Vom Präsidium der Leopoldina werden drei Ombudspersonen bestellt, deren Amtszeit jeweils vier Jahre (mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederbestellung für vier Jahre) beträgt. Die Ombudspersonen dürfen während der Ausübung dieses Amtes nicht Mitglied des Präsidiums der Leopoldina sein. Als Ombudspersonen werden integre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Leitungserfahrung ausgewählt.
Die Ombudspersonen beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie nehmen die Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an den Vorstand weiter.
Mitglieder des Ombudsgremiums
Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
Kommen die Ombudspersonen zu dem Ergebnis, dass hinreichende Verdachtsmomente für ein wissenschaftliches Fehlverhalten im Rahmen eines an der Leopoldina durchgeführten Forschungsvorhabens vorliegen, verständigen sie den Vorstand. Der Vorstand übergibt den Sachverhalt der Ständigen Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Martin‐Luther‐Universität Halle‐Wittenberg (Untersuchungskommission), die ihn nach den jeweils gültigen Verfahrensregelungen behandelt. Näheres regelt die Kooperationsvereinbarung zwischen der Leopoldina und der Martin‐Luther‐Universität Halle‐Wittenberg zur Umsetzung des DFG‐Kodex.
Kontakt PD Dr. Stefan Artmann