Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen

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Die Gefahr, dass an sich wichtige und nützliche Forschungsergebnisse zu schädlichen Zwecken missbraucht werden, besteht in allen Wissenschaftsgebieten. Diese sogenannte „Dual-Use-Problematik“ löst immer wieder breite Diskussionen über Nutzen und Risiken einzelner Forschungsvorhaben aus. Ein aktuelles Beispiel dafür sind Experimente zur Übertragbarkeit hochpathogener aviärer Grippeviren, sogenannter „Vogelgrippeviren“, auf den Menschen.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe das Spannungsfeld „Forschungsfreiheit und Verantwortung“ diskutiert und analysiert. Ziel der Arbeitsgruppe waren allgemeingültige Leitlinien zum Umgang mit Forschungsfreiheit und Risiken in der Wissenschaft. Darüber hinaus sollten den jeweiligen Forschungsinstitutionen Empfehlungen zur Implementierung dieser Leitlinien gegeben werden.

„Wissenschaft braucht Freiheit“ – dieser Satz ist seit jeher gültig. Die Wissenschaftsfreiheit wird durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt. Forschung ist eine wesentliche Grundlage für den Fortschritt der Menschheit. Wissenschaftliche Experimente mit hochpathogenen Bakterien oder Toxinen tragen jedoch die Gefahr in sich, dass ihre Ergebnisse missbräuchlich für die Entwicklung von Biowaffen verwendet werden. Neue Erkenntnisse der Erforschung von Steuerungs- und Regelungstechnik für Maschinen könnten für Kriegsdrohnen Anwendung finden, Materialforschung und Nanotechnologie zur Entwicklung von Angriffswaffen führen.

Dieser Komplex der doppelten Verwendbarkeit von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen wird als „Dual-Use-Problematik“ bezeichnet. In der öffentlichen Diskussion darüber wird die Erwartung formuliert, dass die Wissenschaftler selbst ethische Prinzipien und Mechanismen zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken entwickeln.

Beteiligte Institutionen

  • Deutsche Forschungsgemeinschaft (federführend)
  • Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina

Sprecherinnen der Arbeitsgruppe

Mitglieder der Arbeitsgruppe

  • Prof. Dr.-Ing. Frank Allgöwer, Institut für Systemtheorie und Regelungstechnik, Universität Stuttgart
  • Prof. Dr. Stephan Becker ML, Institut für Virologie, Philipps-Universität Marburg
  • Prof. Dr. Alfons Bora, Fakultät für Soziologie, Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. Jörg Hinrich Hacker ML, Präsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Halle
  • Prof. Dr. Rolf Müller ML, Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung, Universität des Saarlandes
  • Prof. Dr. Petra Schwille ML, Max-Planck-Institut für Biochemie, Martinsried
  • Prof. Dr. Ulrich Sieber, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg
  • Prof. Dr. Fritz Strack ML, Lehrstuhl für Psychologie II, Universität Würzburg
  • Prof. Dr. Klaus Tanner ML, Theologische Fakultät, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Prof. Dr. Jochen Taupitz ML, Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, Universität Mannheim
  • Prof. Dr. Margit Zacharias, Institut für Mikrosystemtechnik, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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