Im Fokuspapier nehmen die Medizinerin und Ingenieurin Prof. Dr. Sylvia Thun und der Informatiker Prof. Dr. Daniel Rückert Bezug auf den European Health Data Space. Dieser EU weite Rechts- und Infrastrukturrahmen ist 2025 in Kraft getreten und soll bis zum Ende der 2020er Jahre in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Ziel ist es, Gesundheitsdaten in Europa besser zu nutzen, auszutauschen und zugleich besser zu schützen. In Deutschland erarbeitet die Bundesregierung dafür derzeit ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Das Fokuspapier zeigt jedoch: Für die konsequente Implementierung digitaler Anwendungen fehlen bislang klare Anreize, verbindliche Standards und messbare Ziele.
Um im Gesundheitswesen von der Digitalisierung zu profitieren, müsste Interoperabilität in allen Bereichen verbindlich umgesetzt werden, so Thun und Rückert. Interoperabilität bedeutet, dass IT-Systeme, Geräte und Anwendungen Daten technisch übertragen und inhaltlich korrekt interpretieren können. Bereits jetzt werden viele Daten im Gesundheitswesen erhoben, beispielsweise durch Krankenversicherungen, Krankenhausinformationssysteme und in der Forschung. Diese Daten sind jedoch nicht verknüpft und oft nur in der Infrastruktur nutzbar, die für die jeweilige Anwendung bereitgestellt wurde. Für Interoperabilität müssten die Daten aus voneinander abgetrennten Datensilos gelöst und übergreifend nutzbar gemacht werden. Die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern, beispielsweise für Klinikgeräte und Software, verhindert diese Verknüpfung bisher noch. Thun und Rückert schlagen deshalb vor, überall dort Schnittstellen einzurichten, wo Daten erhoben werden. Zudem müssen verbindliche Standards für die Datenerfassung, Strukturierung und den Datenexport durchgesetzt werden. Im GeDIG würden jedoch noch konkrete Angaben zu Verantwortlichkeiten, Fristen und möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung fehlen.