Nachricht Die Diskussion geht weiter: Schutz und Teilhabe für Kinder und Jugendliche in sozialen Medien

Seite teilen

  • Kinder
  • Prävention
  • Psychische Gesundheit
  • Soziale Medien
  • Datenschutz
Group of young people using smart mobile phone device outside - Trendy technology concept with guys and girls playing video games app on smartphone - Bright colorful filter
Die psychische Gesundheit von jungen Menschen verschlechtert sich. Spielen soziale Medien dabei eine Rolle? Als im August 2025 Expertinnen und Experten der Leopoldina Empfehlungen zu sozialen Medien und den Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen veröffentlichten, zeigten sie: Zahlreiche Studien legen einen Zusammenhang zwischen intensiver Social-Media-Nutzung und psychischen Belastungen nahe. Mit ihren Empfehlungen haben sie in Deutschland eine breite Debatte angestoßen. Kurz darauf, im September 2025, nahm die vom Bundesfamilienministerium eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Arbeit auf. Diese Kommission hat nun eigene Empfehlungen vorgestellt, Autorinnen und Autoren des Leopoldina-Papiers haben sich diese angeschaut.

TikTok, YouTube, WhatsApp und Co: Mittlerweile nutzen in Deutschland 90 Prozent der Jugendlichen ab zwölf Jahren soziale Medien. Viele beginnen früh damit, schon 10 Prozent der 6- bis 7-Jährigen nutzt TikTok. Manche Jugendliche zeigen bereits ein suchtartiges Verhalten. Weltweit nehmen Depressionen, Angstsymptome, Aufmerksamkeits- und Schlafprobleme bei Kindern und Jugendlichen zu: In Studien wurde ein statistischer Zusammenhang zu einer übermäßigen Nutzung von sozialen Medien nachgewiesen. Dass diese auch zu den Ursachen gehören, dafür gibt es erste Hinweise, jedoch noch keine empirischen Belege. Expertinnen und Experten der Leopoldina sprechen sich deshalb für das Vorsorgeprinzip beim Umgang mit sozialen Medien aus. In ihrem Diskussionspapier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ geben sie Empfehlungen, um Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt dort zu schützen, wo Schutz notwendig ist, und sie gleichzeitig zu befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich an sozialen Medien teilzuhaben.

Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2025)

In dem Diskussionspapier geben die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Handlungsempfehlungen, um Kinder und Jugendliche vor negativen Folgen sozialer Medien zu schützen, beispielsweise durch altersabhängige Zugangs- und Funktionsbeschränkungen.  

Zum Papier ▸

Mit der Veröffentlichung im August 2025 erhielt die politische und gesellschaftliche Debatte in Deutschland eine wissenschaftlich fundierte Basis. Nicht nur zuhause in den Familien, sondern auch in Ausschüssen politischer Parteien, im Lehrerzimmer, in Fachverbänden oder der Jugendhilfe – überall wird seither diskutiert, ob und welche Altersgrenze für Kinder und Jugendliche eingeführt werden sollte, ob Smartphones ins Klassenzimmer gehören und ob Medienbildung der bessere Ansatz wäre, um Teilhabe und Schutz zu gewährleisten. Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, setzte im September 2025 die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ein. Am 24. Juni 2026 hat diese Kommission nun Empfehlungen vorgestellt. 

Experte zum Thema Prof. Dr. Johannes Buchmann ▸

  • Informationswissenschaften
  • Darmstadt, DE
  • Wahljahr 2011

„Das Leopoldina-Diskussionspapier ist Voraussetzung und Ergänzung für das Papier der Expertenkommission“, nimmt Johannes Buchmann, Co-Autor des Leopoldina-Papiers, Sprecher der Leopoldina-Fokusgruppe Digitalisierung und emeritierter Professor für Informatik und Mathematik, die Veröffentlichung der Kommission an. „Ich freue mich über die vielen Übereinstimmungen, die auf eine gewisse Wirkung unseres Papiers schließen lassen.“ Auch Silvia Schneider, Co-Autorin des Leopoldina-Papiers und Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie, lobt die ausführliche Beschäftigung der Expertenkommission mit der Thematik: „Ein wichtiger Unterschied des Papiers der Kommission zu unserem Papier ist, dass es eine deutlich größere Breite der Nutzung von digitaler Technologie bei Kindern und Jugendlichen abdeckt.“

Expertin zum Thema Prof. Dr. Silvia Schneider ▸

  • Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie
  • Ruhr-Universität Bochum

Das Leopoldina-Diskussionspapier konzentriert sich auf soziale Medien als Risikofaktor für die psychische Gesundheit und diskutiert Regulierung, Bildung und Aufklärung vor allem unter Präventionsgesichtspunkten. Das aktuelle Kommissionspapier verfolgt einen breiteren Ansatz im Kinder- und Jugendmedienschutz. Diese Breite ist aus Schneiders Sicht zugleich eine Schwäche, sie vermisst eine klarere Zielsetzung: Warum werden die vielen Maßnahmen vorgeschlagen, und woran soll deren Erfolg gemessen werden? Aus Sicht der klinischen Kinder- und Jugendpsychologie wäre etwa entscheidend, ob Maßnahmen zu einer messbaren Verbesserung der Gesundheit von Kindern beitragen. „Da das Problem groß ist und ein hoher Handlungsbedarf besteht, finde ich eine durchdachte Priorisierung unabdingbar. Priorisierungskriterien müssten sein: Wo sind die Schäden am größten und was kann am schnellsten umgesetzt werden“, erklärt Schneider.

Außerdem unterscheiden sich die Empfehlungen zu einer möglichen Altersbegrenzung. Über diese Maßnahme wird seit der Veröffentlichung des Leopoldina-Papiers politisch wie gesellschaftlich heftig diskutiert. Länder wie Australien, das Vereinigte Königreich und Frankreich haben bereits Altersgrenzen eingeführt beziehungsweise sind dabei, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Das Leopoldina-Papier empfiehlt: Kinder unter 13 Jahren sollten keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Für 13- bis 17-Jährige sollten soziale Medien altersgerecht gestaltet werden. Priens Expertenkommission hingegen legt sich nicht fest, neben einer Altersgrenze wären auch risikoabhängige dienst- und funktionsspezifische Altersgrenzen eine Option. „Der Digital Service Act der EU soll bei dieser Option um eine Regelung ergänzt werden, die Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen risikobasiert und dienstspezifisch für bestimmte Altersgruppen beschränkt“, erläutert Buchmann. „Das ist meiner Meinung nach aber zu unklar und würde komplexe Abwägungen erfordern. Hier scheint das Prinzip ‚lieber nichts verbieten‘ maßgeblich.“ Buchmann hält weiter an der im Leopoldina-Diskussionspapier klar formulierten Altersgrenze fest. So stehe es schon in den AGBs der Plattformen.

Expertin zum Thema Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. ▸

  • Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Informationsrecht und Rechtstheorie Institut für Digitalisierung
  • Universität zu Köln

Allerdings stellt sich dann auch immer die Frage nach der technischen Umsetzung, vor allem von datenschutzkonformen Altersverifikationen. Die Rechtswissenschaftlerin Indra Spiecker genannt Döhmann ist ebenfalls Autorin des Leopoldina-Diskussionspapiers, und mit Blick auf die rechtlichen Dimensionen in den Empfehlungen der Expertenkommission kommt sie zu folgendem Schluss: „Die Problematik der Altersbeschränkung, dass darüber wertvolle Informationen verifiziert geteilt werden und damit in sich weitere Gefahrenverdichtungen auslösen, wird so gut wie nicht adressiert, trotz des Umfangs des Papiers. Da wird, beispielsweise mit dem Zero-Knowledge-Proof-Ansatz, unser Papier sehr viel konkreter und geht darüber hinaus.“ Beim Zero-Knowledge-Proof wird lediglich nachgewiesen, dass ein erforderliches Mindestalter erreicht ist, ohne das genaue Alter, das Geburtsdatum oder weitere personenbezogene Daten offenzulegen. Um zu verhindern, dass die Plattformen durch den Altersnachweis zusätzliche personenbezogene Daten sammeln und verknüpfen können. 

Generell bezeichnet Spiecker die rechtliche Dimension im Papier der Expertenkommission als blass: „Es wird zwar auf Vollzugsprobleme hingewiesen, diese bleiben aber ungelöst. Die Bundesregierung soll sich auf der EU-Ebene einsetzen. Nationale Alleingänge werden als problematisch eingestuft. Letztlich ist damit der Umsetzung vieler ‚harter‘ Regelungen ein Riegel vorgeschoben. Da das Papier einen Schwerpunkt auf Bildungsthemen legt, hätte man hier konkrete rechtliche Vorgaben, auch unter Einbeziehung der Bund-Länder-Kompetenzen, erwartet. So bleibt vieles eher in Absichtserklärungen.“

Die Empfehlungen der Expertenkommission greifen dafür Themen wie kindgerechte KI und AI Companions auf. Bereits das Leopoldina-Papier weist darauf hin, dass die Auswirkungen kommender KI-gestützter Social-Media-Formate, beispielsweise „virtueller Freunde“ oder soziale Halluzinationen, Gegenstand kommender Forschung sein sollten. „Wir haben uns in unserem Diskussionspapier dazu entschieden, dieses Thema zunächst nicht zu behandeln, weil die entsprechende Evidenz noch sehr gering ist und wir wissenschaftsbasiert argumentieren. Es handelt sich aber ebenfalls um ein Phänomen, das eine sorgfältige Behandlung verlangt – und möglicherweise die Anwendung des Vorsorgeprinzips“, sagt Buchmann rückblickend und zeigt sich jetzt überrascht: „Die Kommission plädiert hier viel klarer für eine Nutzungseinschränkung ohne Rückgriff auf Evidenz, die das begründen würde.“

Der breitere Ansatz der Kommission verstellt jedoch den Blick auf die eigentliche Krise. „Als Politikinstrument für das Medienschutzrecht ist das Dokument kohärent. Als Antwort auf das, was wir als globale Jugend-Gesundheitskrise beschreiben, bleibt das Papier hinter dem zurück, was die Situation eigentlich verlangt hätte“, urteilt Buchmann. „Dass psychische Gesundheit und Medienschutz zusammengehören, haben wir schärfer herausgearbeitet als die Kommission.“ Auch aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychologin Schneider fehlt der ganzheitliche psychologische Blick: „Die Kommission formuliert Maßnahmen zur Reduktion und Einschränkung digitaler Technologie was richtig ist, es fehlt aber, wie die entstehenden Leerzeiten für die Kinder (und vermutlich auch für die Eltern) gefüllt werden können.“

Mit den Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ geht die Diskussion um Schutz und Teilhabe somit weiter. Bundesministerin Prien sprach sich bereits für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren aus, verbunden mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen bis 18 Jahre. Kritische Stimmen wiederum warnen davor, Teilhabe, Datenschutz und Anonymität durch zu harte Zugangskontrollen zu gefährden.

Video Leopoldina-Mitglied Prof. Dr. Ralph Hertwig stellt die Handlungsempfehlungen des Leopoldina-Papiers vor

Die Leopoldina verwendet Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig (funktionale Cookies), während andere nicht notwendig sind, uns aber helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. 

Sie können in den Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche "Alle Akzeptieren" einwilligen oder per Klick individuelle Einstellungen vornehmen und diesen per “Auswahl übernehmen” zustimmen. 

Sie können diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen.

Funktional

Diese Cookies sind technisch erforderlich, um folgende Kernfunktionalitäten der Website bereitstellen zu können:

  • Darstellung der Website
  • Anonymisierung von IP-Adressen innerhalb von Logfiles
  • Status-Cookie-Zustimmung
Komfort

Neben notwendigen Cookies setzen wir zudem Cookies ein, um Ihnen die Nutzung der Website angenehmer zu gestalten. Akzeptieren Sie diese Cookies, werden externe Medien ohne weitere Zustimmung von Ihnen geladen.

Tracking

Mithilfe von Statistik-Cookies können wir die Inhalte und Services unserer Website besser an Ihre Interessen und Bedürfnisse anpassen. Für Statistiken und Auswertungen setzen wir das Produkt etracker ein.

Warnung vor externen Links

Die Nutzung dieses Teildienstes erfordert ihre Einwilligung in die Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten durch einen selbständigen Verantwortlichen: Matterport Inc., 352 E. Java Drive, Sunnyvale, CA 94089, USA. Es gelten folgende Datenschutzhinweise: https://matterport.com/de/node/44. Mit der Einwilligung durch Klick auf „Ok“ kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Ablehnung führt zu keinen Nachteilen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ich bin damit einverstanden, dass bei Nutzung dieses Teildienstes zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen), Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO, Art. 49 DSGVO. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Matterport Inc., 352 E. Java Drive, Sunnyvale, CA 94089, USA. Es gilt die Datenschutzerklärung von Matterport Inc.: https://matterport.com/de/node/44.

Seite besuchen ▸