Um sich trotz Unfruchtbarkeit einen sehnlichen Kinderwunsch zu erfüllen, setzen Frauen und Paare ihre Hoffnungen immer öfter auf die Errungenschaften der Fortpflanzungsmedizin. Allein für das Jahr 2024 wurden dem Deutschen IVF-Register rund 131.800 Behandlungszyklen1 gemeldet. In manchen Fällen wäre vielleicht eine Eizellspende hilfreich, doch die ist hierzulande bislang nicht erlaubt. So besagt es das Gesetz zum Schutz von Embryonen, das 1991 in Kraft getreten ist. „Dessen rechtliche Regelungen wurden nicht an die zahlreichen neuen Erkenntnisse der Forschung angepasst“, erklärt Leopoldina-Mitglied Prof. Dr. Claudia Wiesemann.
Die Medizinethikerin und -historikerin Wiesemann hat maßgeblich an der 2019 veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ mitgewirkt. Darin sprachen sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften für eine „neue und umfassende Regelung der Voraussetzungen, Verfahren und Folgen der Fortpflanzungsmedizin“ aus. Eine der Empfehlungen der Akademien zielt darauf: „Die bislang in Deutschland verbotene Eizellspende sollte erlaubt werden.“
Nun hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine politische Initiative zur Teillegalisierung der Eizellspende angestoßen. Mit dem Ziel, Paaren eine Behandlung mittels Eizellspende im Inland zu ermöglichen und zugleich einen klar regulierten Rahmen mit ethischen Grenzen zu schaffen. Dazu will Warken in den ressortübergreifenden Austausch mit ihren Amtskolleginnen im Bundesjustiz- und im Bundesfamilienministerium sowie ins Gespräch mit den Koalitionsfraktionen gehen. Im Kern geht es darum, dass es einer Frau künftig erlaubt sein soll, ihre Eizellen, die nach einer Kinderwunschbehandlung „übrigbleiben“, an Dritte zu spenden. In diesem Zusammenhang verweist Claudia Wiesemann darauf: „Deutschland ist neben Luxemburg das einzige Land der Europäischen Union, in dem eine Eizellspende noch verboten ist.“
Bereits 2019 wurde in der gemeinsamen Stellungnahme der Akademien festgestellt, dass die bestehende Gesetzgebung in wesentlichen Teilen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und gesellschaftlicher Realität entspreche. Insbesondere sei es bedenklich, dass das Embryonenschutzgesetz selbst Probleme erzeuge, etwa durch Einschränkungen moderner reproduktionsmedizinischer Verfahren, wodurch sich die gesundheitlichen Risiken für Schwangere und Kind erhöhen könnten. Auch sei es heutzutage nicht mehr überzeugend, dass die Eizellspende in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten, die Samenspende aber erlaubt sei. Diese Ungleichbehandlung sei ursprünglich mit dem Schutz des Kindeswohls und der Vermeidung einer „gespaltenen Mutterschaft“ begründet worden, erklärt Wiesemann. Diese Argumente seien aufgrund neuerer Forschungen nicht mehr überzeugend.