Nachricht Fortpflanzungsmedizin im Wandel: Reformdebatte um die Eizellspende

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Bild einer menschlichen Eizelle
Das Verbot der Eizellspende in Deutschland steht auf dem Prüfstand. Eine politische Initiative könnte Paaren neue Möglichkeiten eröffnen, und Experten wünschen sich eine Anpassung der Gesetzgebung an den Stand der Forschung.

Um sich trotz Unfruchtbarkeit einen sehnlichen Kinderwunsch zu erfüllen, setzen Frauen und Paare ihre Hoffnungen immer öfter auf die Errungenschaften der Fortpflanzungsmedizin. Allein für das Jahr 2024 wurden dem Deutschen IVF-Register rund 131.800 Behandlungszyklen1 gemeldet. In manchen Fällen wäre vielleicht eine Eizellspende hilfreich, doch die ist hierzulande bislang nicht erlaubt. So besagt es das Gesetz zum Schutz von Embryonen, das 1991 in Kraft getreten ist. „Dessen rechtliche Regelungen wurden nicht an die zahlreichen neuen Erkenntnisse der Forschung angepasst“, erklärt Leopoldina-Mitglied Prof. Dr. Claudia Wiesemann. 

Die Medizinethikerin und -historikerin Wiesemann hat maßgeblich an der 2019 veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ mitgewirkt. Darin sprachen sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften für eine „neue und umfassende Regelung der Voraussetzungen, Verfahren und Folgen der Fortpflanzungsmedizin“ aus. Eine der Empfehlungen der Akademien zielt darauf: „Die bislang in Deutschland verbotene Eizellspende sollte erlaubt werden.“

Nun hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine politische Initiative zur Teillegalisierung der Eizellspende angestoßen. Mit dem Ziel, Paaren eine Behandlung mittels Eizellspende im Inland zu ermöglichen und zugleich einen klar regulierten Rahmen mit ethischen Grenzen zu schaffen. Dazu will Warken in den ressortübergreifenden Austausch mit ihren Amtskolleginnen im Bundesjustiz- und im Bundesfamilienministerium sowie ins Gespräch mit den Koalitionsfraktionen gehen. Im Kern geht es darum, dass es einer Frau künftig erlaubt sein soll, ihre Eizellen, die nach einer Kinderwunschbehandlung „übrigbleiben“, an Dritte zu spenden. In diesem Zusammenhang verweist Claudia Wiesemann darauf: „Deutschland ist neben Luxemburg das einzige Land der Europäischen Union, in dem eine Eizellspende noch verboten ist.“ 

Bereits 2019 wurde in der gemeinsamen Stellungnahme der Akademien festgestellt, dass die bestehende Gesetzgebung in wesentlichen Teilen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und gesellschaftlicher Realität entspreche. Insbesondere sei es bedenklich, dass das Embryonenschutzgesetz selbst Probleme erzeuge, etwa durch Einschränkungen moderner reproduktionsmedizinischer Verfahren, wodurch sich die gesundheitlichen Risiken für Schwangere und Kind erhöhen könnten. Auch sei es heutzutage nicht mehr überzeugend, dass die Eizellspende in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten, die Samenspende aber erlaubt sei. Diese Ungleichbehandlung sei ursprünglich mit dem Schutz des Kindeswohls und der Vermeidung einer „gespaltenen Mutterschaft“ begründet worden, erklärt Wiesemann. Diese Argumente seien aufgrund neuerer Forschungen nicht mehr überzeugend. 

Experte zum Thema Prof. Dr. Claudia Wiesemann ▸

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Die rechtliche Regelung führe dazu, dass viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch auf Länder mit anderen rechtlichen und medizinischen Standards ausweichen würden. Das bringt aus Sicht von Medizinethikerin Wiesemann Probleme mit sich: „In Deutschland können Paare nicht umfassend über die Vor- und Nachteile dieses Schrittes beraten werden, denn dies wird als Beihilfe zu einer Straftat gewertet. Die Wunscheltern wissen nicht, wie mit der Eizellspenderin umgegangen wird, denn die Eizellspende wird oft anonym praktiziert. Überdies kann das Kind so sein Grundrecht auf Kenntnis der Herkunft nicht durchsetzen. Oft verschweigen schwangere Frauen, die in Deutschland entbinden wollen, aus Angst vor Stigmatisierung die Eizellspende und könnten deshalb eine schlechtere Versorgung erhalten.“ 

Für manche Frauen ist eine Eizellspende der einzige Weg, um ein Kind zu bekommen. Hintergrund sei, sagt Wiesemann, dass es nicht wenige Frauen gebe, die schon im frühen Lebensalter nicht mehr in der Lage seien, Eizellen zu produzieren. Die Ursache könne angeboren sein, etwa bei Fehlbildungen der Eierstöcke, oder mit vorzeitigen Wechseljahren einhergehen. Ergänzend weist die langjährige Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen darauf hin: „Gegenüber der Adoption hat die Eizellspende bei heterosexuellen Paaren den Vorteil, dass die Wunschmutter das Kind selbst austrägt und der Partner genetischer Vater des Kindes sein kann.“ Im Fall eines lesbischen Paares könnte die eine Frau der anderen ihre Eizellen spenden und somit beiden eine leibliche Verbindung zum Kind ermöglichen. Die von Bundesministerin Warken geplante Lockerung geht Wiesemann jedoch nicht weit genug: „Wenn nur die Spende übriggebliebener Eizellen erlaubt wird, kann schon rein quantitativ den allermeisten Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch nicht geholfen werden. Zudem sind diese Eizellen oft wenig funktional, denn sie stammen ja von Frauen, die von Infertilität betroffen sind, beziehungsweise von solchen im fortgeschrittenen Alter.“ 

„Die Lockerung des Verbots im Embryonenschutzgesetz ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Versorgung von Patientinnen mit unerfülltem Kinderwunsch wird sich so nur geringfügig verbessern“, sagt Wiesemann. Verwende man dagegen Eizellen von jungen Frauen, die sie anderen spenden, könne deren Schwangerschaftsrate bei bis zu 50 Prozent liegen. Zugleich macht die Medizinethikerin auf einen wichtigen Unterschied zwischen Samen- und Eizellspende aufmerksam: „Im Gegensatz zur Samenspende ist eine Eizellentnahme mit einem medizinischen Eingriff verbunden und führt zu einer größeren körperlichen Belastung der Spenderin“, sagt Wiesemann. Doch sei diese mittlerweile in zahlreichen internationalen Studien untersucht worden. Demnach ließen sich die Nebenwirkungen durch verbesserte hormonelle Stimulationsverfahren deutlich reduzieren.

Zwei hochrangige Kommissionen aus wissenschaftlichen Expertinnen und Experten, eingerichtet von Leopoldina2 und vom Bundesgesundheitsministerium3, haben sich in den vergangenen Jahren damit befasst – und kamen zu dem Schluss, dass die körperlichen Belastungen für die Spenderin und die sozialen Auswirkungen für alle Beteiligten mittlerweile als nicht mehr gravierend einzuschätzen seien. Angesichts der „zahlreichen neuen Erkenntnisse der Forschung“ sei ein staatlicher Eingriff in die grundrechtlich verbürgte reproduktive Selbstbestimmung der Spenderin und der Empfängerin, resümiert Wiesemann, „nicht mehr gerechtfertigt“ und würde einer qualitativ hochwertigen Behandlung nach internationalem Standard entgegenstehen.

Für die Teillegalisierung sieht Bundesministerin Warken einen „engen geregelten Rahmen“ vor. Klare Grenzen für die Eizellspende finden sich bereits in der Stellungnahme der Akademien wieder. Sie hatten 2019 eine verantwortungsvolle Öffnung mit rechtlichen und ethischen „Leitplanken“ empfohlen, um beispielsweise eine Kommerzialisierung von Eizellspenden zu verhindern. Außerdem sollte eine Empfängerin angemessen über die möglichen Komplikationen einer solchen Schwangerschaft aufgeklärt werden – und selbst nicht älter als etwa 50 Jahre sein, da die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind mit zunehmendem Alter steigen.

Quellen

(1) Deutsches IVF-Register e.V. (2025). Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie, 04/2025. Gablitz: www.deutsches-ivf-register.de/perch/resources/dir-jahrbuch-2024-deutsch.pdf

(2) Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Union der deutschen Akademien der Wissenschaften (2019). Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung. Stellungnahme. Halle/S. www.leopoldina.org/fileadmin/Migrierte_Daten/Publikationen/Dokumente/2019_Stellungnahme_Fortpflanzungsmedizin_web_01.pdf

(3) Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, eingesetzt vom Bundesgesundheitsministerium, Justizministerium und Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024) Empfehlungen der Arbeitsgruppe 2 – Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Kom-rSF/Abschlussbericht_Kom-rSF.pdf 
 

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