Risikobeurteilung und Regulierung genomeditierter Pflanzen
Alle Organismen, auch die durch die neuen molekulargenetischen Methoden erzeugten, fallen unter die Regelungen der Risikobewertung, Freisetzung, Inverkehrbringung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Dabei spielen die eigentlichen genetischen Veränderungen in dem jeweiligen Organismus keine Rolle. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juli 2018 über die Auslegung der EU-Freisetzungs-Richtlinie 2001/18/EG hinsichtlich der rechtlichen Einordnung mittels Genome Editing veränderter Organismen geurteilt.
Zuletzt bearbeitet: 08. Dezember 2025
Das Urteil des EuGH hat u.a. zur Folge, dass auch genomeditierte Pflanzen mit einfachen Punktmutationen oder Gen-Inaktivierungen, die auch zufällig in der Natur oder durch konventionelle Züchtungsmethoden hätten entstehen können, als GVO reguliert werden müssen. Dabei ist irrelevant, ob der Ursprung der genetischen Veränderung einer Methode zugeordnet werden kann.
Die Stellungnahme analysiert die Konsequenzen der EuGH-Auslegung der Freisetzungsrichtlinie für die Forschung und Anwendung des Genome Editing in geschlossenen Systemen, in der Landwirtschaft und in der Biotechnologie in EU. Sie vergleicht dies mit den Konsequenzen der deutlich abweichenden Regelungen wichtiger Handelspartner und Wettbewerber der EU und präsentiert konkrete Vorschläge, wie der EU-Gesetzgeber zu einer differenzierteren, dem wissenschaftlichen Fortschritt angemessenen gesetzlichen Regelung gelangt.
Beteiligte Institutionen
- Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (federführend)
- Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Mitglieder der Arbeitsgruppe
- Prof. Dr. Regina Birner, Hans-Ruthenberg-Institut, Universität Hohenheim,
- Prof. Dr. Ralph Bock ML, Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie
- Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Juristische Fakultät, Universität Passau
- Prof. Dr. Bärbel Friedrich ML, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
- Prof. Dr. Bernd Müller-Röber, Lehrstuhl für Molekularbiologie, Universität Potsdam
- Prof. Dr. Holger Puchta ML, Botanisches Institut, Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe
- Prof. Dr. Matin Qaim ML, Lehrstuhl für Welternährungswirtschaft, Georg-August-Universität Göttingen
- Prof. Dr. Chris-Carolin Schön ML, Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, Technische Universität München
- Prof. Dr. Klaus Tanner ML, Theologische Fakultät, Universität Heidelberg
- Prof. Dr. Jochen Taupitz ML, Juristische Fakultät, Universität Mannheim
- Prof. Dr. Jörg Vogel ML, Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung, Würzburg
- Prof. Dr. Detlef Weigel ML, Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie, Tübingen
- Dr. Ralf Wilhelm, Julius Kühn-Institut, Institut für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen, Quedlinburg
- Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker ML, Genzentrum der Ludwig-Maximilians-Universität München
ML = Mitglied der Leopoldina
Weitere Informationen
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Kontakt Dr. Henning Steinicke
Stellvertretender Leiter der Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft
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Kontakt Dr. Johannes Fritsch
Leiter der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung