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Förderung

Das Leopoldina-Förderprogramm

Das Leopoldina-Förderprogramm

Foto: AdobeStock / ASDF

Das „Leopoldina-Förderprogramm“ wurde 1997 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Projektförderung initiiert und wird seitdem von der Akademie durchgeführt. Seit 2009 ist es fest im institutionellen Haushalt der Akademie verankert und wird vom BMBF und dem Land Sachsen-Anhalt gemeinsam getragen. Es stellt einen Beitrag der Leopoldina – Nationalen Akademie der Wissenschaften – zur Eliteförderung künftiger akademischer Generationen dar.

Das Programm besteht aus vier Elementen:

  • dem Leopoldina-Postdoc-Stipendium,
  • der Nachförderung nach Ablauf des Stipendiums,
  • dem Rückkehrer-Stipendium und
  • einem Mentoring-Programm.

Das Hauptelement des Progaramms ist das „Leopoldina-Postdoc-Stipendium“. Es wird an herausragende promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vergeben, und deren Lebensmittelpunkt sich in diesen Ländern befindet.

Die Zielgruppe des Programms sind jüngere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus den Fachgebieten, die in der Leopoldina als Sektionen vertreten sind und die bereits ein eigenständiges Forschungsprofil erkennen lassen. Personen, denen ein Forschungsprojekt bewilligt wird, erhalten dafür ein Postdoc-Stipendium. Sie sollen damit ein Vorhaben an renommierten Forschungsstätten im Ausland durchführen. Bewerberinnen und Bewerber mit Nationalität Österreich und Schweiz werden nur bei einem Aufenthalt in Deutschland unterstützt.

Der Aufenthalt am Gastinstitut ist in der Regel für ein bis zwei Jahre möglich. Es wird erwartet, dass die Geförderten nach dem Auslaufen der Förderung in ihr Heimatland zurückkehren und ihre Qualifikation dort einbringen.

Die Postdoc-Förderung wird durch weitere Elemente ergänzt:

Die „Nachförderung“ beginnt mit Ablauf des regulären Förderzeitraumes und kann für fünf Jahre genutzt werden. In diesem Zeitraum können Ehemalige in begrenztem Umfang mit Sachmitteln unterstützt werden. Die persönliche Nachbetreuung hilft ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten beispielsweise mit Sach- und Reisebeihilfen zur Präsentation von Ergebnissen aus der Postdoc-Förderung sowie zur Ausbildung der weiteren Karriere.

Das „Rückkehrer-Stipendium“ ist für ausgewählte exzellente Stipendiatinnen und Stipendiaten vorgesehen, die zuvor von der Leopoldina gefördert wurden. Mit einer bis zu sechs Monate zeitlich begrenzten Überbrückung können Vorbereitungen für den weiteren Werdegang unterstützt werden. Dies soll ihnen bei Rückkehr nach Deutschland die Wiedereingliederung in die deutsche Wissenschaft bis zu einem längerfristigen Arbeitsverhältnis erleichtern.

Im „Mentoring-Programm“ können fachlich nahestehende Mitglieder der Akademie für eine individuelle Betreuung der geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten im Ausland sowie die Rückkehrer als Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung stehen. Diese können durch individuelle Beratung und fachliche Hinweise während und nach der Förderung mittel- und unmittelbar behilflich sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Leopoldina-Förderprogramm“ in der jeweils gültigen, aktuellesten Fassung.

Die zur Verfügung stehenden Zuwendungen erlauben es, jährlich zwischen 30 und 35 Leopoldina-Postdoc-Stipendien zu finanzieren. Bis zu 20 Stipendien werden pro Jahr neu vergeben.

KONTAKT

Leopoldina

PD Dr. Andreas Clausing

Koordinator des Förderprogrammes

Tel. 0345 47 239 - 150
Fax 0345 47 239 - 139
E-Mail andreas.clausing (at)leopoldina.org