Das Rückkehrer-Stipendium des Leopoldina-Förderprogramms bietet ehemaligen Leopoldina-Stipendiatinnen und -Stipendiaten die Möglichkeit, ihren wissenschaftlichen Werdegang weiter zu planen.
Mit Projektvorbereitung, Antragstellung, Mitteleinwerbung und Stellensuche sollen Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem Überbrückungszeitraum daran arbeiten, die eigene Karriere zu verfolgen. Rückkehrern kann dafür mit dem Stipenidum eine finanzielle und fachliche Hilfestellung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden. Eine in diesem Zeitraum angestrebte Habilitation gilt jedoch nicht als Fördergrund.
Das Rückkehrer-Stipendium wird als Inlandsstipendium gewährt. Die Höhe entspricht dem altersabhängigen Grundstipendium des Postdoc-Stipendiums.
Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird zusätzlich eine Kinderzulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt. Für das erste Kind wird ein Betrag von monatlich 400,- EUR und für jedes weitere Kind ein Betrag von monatlich 100,- EUR gewährt.
Zur Deckung anfallender Reisekosten und projektbezogener Sachausgaben (Verbrauchsmittel) wird ein monatlicher Betrag von 103.- Euro zusätzlich zum Stipendium gezahlt.
Die Höhe der Stipendien und der Zuschläge orientiert sich grundsätzlich an den jeweils geltenden Sätzen für Postdoktoranden-/Forschungsstipendien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die jeweiligen Förderbeträge werden verändert, wenn die DFG oder das Auswärtige Amt die verwendeten Fördersätze neu festlegen.
Koordinator des Förderprogrammes
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