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FÖRDERUNG

Rückkehrer-Stipendium

Das Rückkehrer-Stipendium des Leopoldina-Förderprogramms bietet ehemaligen Leopoldina-Stipendiatinnen und -Stipendiaten die Möglichkeit, ihren wissenschaftlichen Werdegang weiter zu planen.

Mit Projektvorbereitung, Antragstellung, Mitteleinwerbung und Stellensuche sollen Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem Überbrückungszeitraum daran arbeiten, die eigene Karriere zu verfolgen. Rückkehrern kann dafür mit dem Stipenidum eine finanzielle und fachliche Hilfestellung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden. Eine in diesem Zeitraum angestrebte Habilitation gilt jedoch nicht als Fördergrund.

Bewerbungsanforderungen

  • Das Angebot richtet sich ausschließlich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zuvor mit dem Leopoldina-Postdoc-Stipendium gefördert wurden.
  • Die Bewerbung kann jederzeit erfolgen, aber höchstens bis zu zwei Jahre nach Ablauf der Leopoldina-Förderung.
  • Die Bewerbung erfolgt gemeinsam durch die interessierten Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und die aufnehmende Einrichtung.
  • Die ausgewählte wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland bestätigt den Aufnahmewillen im Falle der Förderung zu den unten stehenden Bedingungen.
  • Die antragstellenden Personen müssen aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, um die Förderung erhalten zu können.
  • Das geförderte Postdoc-Projekt muss erfolgreich verlaufen und abgeschlossen sein. Dazu muss ein Abschlussbericht vorliegen. Mit diesem und gegebenenfalls ersten Publikationen werden herausragende Ergebnisse der Forschungstätigkeit im Postdoc-Aufenthalt dokumentiert.
  • Der vorgelegte kurzgefasste Antrag muss Angaben zum Arbeitsgebiet und die wesentliche Arbeitsplanung für den beantragten Zeitraum enthalten.

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen

  • Die aufnehmende Einrichtung sagt zu, die Infrastruktur für die Realisierung des im Antrag dargelegten Vorhabens zur Verfügung zu stellen.
  • Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden vom Gastinstitut während der Rückkehrer-Förderung nicht mit anderweitigen Dienstaufgaben betraut.
  • Die Rückkehrer müssen berechtigt sein, bei den deutschen Förderorganisationen Anträge für eigene Forschungsvorhaben zu stellen (DFG, Alexander von Humboldt Stiftung, etc.).

Fördermittel

Das Rückkehrer-Stipendium wird als Inlandsstipendium gewährt. Die Höhe entspricht dem altersabhängigen Grundstipendium des Postdoc-Stipendiums.

Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird zusätzlich eine Kinderzulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt. Für das erste Kind wird ein Betrag von monatlich 400,- EUR und für jedes weitere Kind ein Betrag von monatlich 100,- EUR gewährt.

Zur Deckung anfallender Reisekosten und projektbezogener Sachausgaben (Verbrauchsmittel) wird ein monatlicher Betrag von 250.- Euro zusätzlich zum Stipendium gezahlt.

Die Höhe der Stipendien und der Zuschläge orientiert sich grundsätzlich an den jeweils geltenden Sätzen für Postdoktoranden-/Forschungsstipendien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die jeweiligen Förderbeträge werden verändert, wenn die DFG oder das Auswärtige Amt die verwendeten Fördersätze neu festlegen.

KONTAKT

Leopoldina

PD Dr. Andreas Clausing

Koordinator des Förderprogrammes

Tel. 0345 47 239 - 150
Fax 0345 47 239 - 139
E-Mail andreas.clausing (at)leopoldina.org