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Wahljahr: | 2018 |
Sektion: | Wissenschaftsphilosophie |
Stadt: | Bochum |
Land: | Deutschland |
Forschungsschwerpunkte: Priorisierung in der Medizin, Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Recht und Ethik der öffentlichen Gesundheit (Public Health)
Stefan Huster ist Rechtswissenschaftler, Schwerpunkt seiner Forschung ist die Gesundheitspolitik. Er fragt, wie ein solidarisches Gesundheitssystem aussehen kann und welche Faktoren es bestimmen. In Studien beschäftigt er sich unter anderem mit der Priorisierung in der Medizin sowie mit ethischen und rechtlichen Fragen von Genomforschung und personalisierter Medizin.
Stefan Huster untersucht Gesundheitspolitik unter verfassungsrechtlichen, rechtsphilosophischen und sozialrechtlichen Aspekten. Dabei konzentriert er sich auch auf die Public Health-Perspektive. Hierbei steht nicht der einzelne Patient mit seiner Krankheit im Vordergrund, sondern Faktoren der Gesundheitsverteilung und Volksgesundheit. In Studien hat er Bedingungen für eine soziale Gesundheitsgerechtigkeit erforscht. Er fragt zum Beispiel: Wie viel gesundheitliche Eigenverantwortung kann der Staat verlangen? Welche Kosten-Nutzen-Bilanz hat die Genomforschung? Soll die Allgemeinheit Luxustherapien für wenige Patienten mittragen? Sollen Kinder grundsätzlich bevorzugt behandelt werden? Der medizinische Fortschritt und der Kostendruck im Gesundheitswesen stellen die Gesellschaft vor die Frage, ob alles, was medizinisch möglich ist, auch gesellschaftlich finanziert werden kann. Vor diesem Hintergrund untersucht Stefan Huster, wie eine Priorisierung in der Medizin rechtskonform umsetzbar ist. Er fragt, welche Kriterien zu transparenten und nachvollziehbaren Entscheidungen führen – zu Entscheidungen, die die Interessen von Patienten und Medizinern ernst nehmen. Im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel hat Stefan Huster das Konzept der „gesundheitlichen Eigenverantwortung“ analysiert und gefragt, wann Anreize zur Eigenverantwortung rechtlich vertretbar und ökonomisch sinnvoll sind.
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