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Pressemitteilung | Donnerstag, 19. April 2007

Präsidium der Leopoldina fordert Novellierung des Stammzellgesetzes

In einer gerade verabschiedeten Empfehlung des Präsidiums der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina fordert diese die Abschaffung der Stichtagsregelung für den Import von humanen embryonalen Stammzellen, die Möglichkeit der Nutzung der humanen embryonalen Stammzellen über den Grundlagenforschungsbereich hinaus und die Abschaffung der Strafvorschriften zum Umgang mit diesen Zellen.

Im internationalen Forschungsgeschehen beginnt bereits der Einsatz von humanen embryonalen Stammzellen zu medizinischen Zwecken: Dazu gehören u. a. sogenannte krankheitsspezifische humane embryonale Stammzellen, die in ihrem Genom einen Defekt tragen, der Ursache für die Erkrankung ist; sie bieten die Möglichkeit, Krankheitsprozesse auf zellulärer Ebene zu analysieren und gegebenenfalls gezielt Medikamente gegen die Erkrankung an diesen Zellkulturen in vitro zu testen. Weiterhin können diese Zellen beispielsweise zur Entwicklung neuer Wirkstoffe für Zellregenerationsprozesse verwendet werden.

Dagegen ist in Deutschland die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen strafrechtlich verboten. Zudem ist ihre Verwendung für diagnostische, therapeutische und präventive Zwecke untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für Arbeiten mit Zelllinien, die im Ausland vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden. Die Anzahl der vor diesem Stichtag gewonnenen humanen embryonalen Stammzelllinien hat sich inzwischen auf wenige brauchbare Linien reduziert. Diese den deutschen Wissenschaftlern zugänglichen Zelllinien sind für die medizinische Forschung nur bedingt tauglich und können für angewandte Forschungsarbeiten, die auf einen klinisch-therapeutischen Einsatz am Menschen abzielen, überhaupt nicht verwendet werden.

Im Ausland steht seit 2006 eine neue Generation von humanen embryonalen Stammzellen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Publikation von Peter Löser und Anna Wobus „Aktuelle Entwicklungen in der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen“ in der Mai-Ausgabe 2007 der Naturwissenschaftlichen Rundschau. Der deutschen Stammzellforschung sind diese vielversprechenden Zelllinien jedoch verwehrt.

Die Leopoldina hält es deshalb für dringend erforderlich, auch eine gesundheitsbezogene Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen für zukünftige Anwendungen zu gestatten. Die Leopoldina fordert den Gesetzgeber nachdrücklich auf, die Novellierung des Stammzellgesetzes anzugehen und den Import neuer Zelllinien zuzulassen, die Nutzung der humanen embryonalen Stammzellen über die Grundlagenforschung hinaus zu erlauben und die im Stammzellgesetz enthaltenen Strafvorschriften zu ändern.

Deutschland besitzt eine hochrangige zellbiologische Forschung; zahlreiche junge motivierte Wissenschaftler bilden ein großes Innovationspotential. Nur wenn die Rahmenbedingungen für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland an internationale Standards angepasst werden, kann der zunehmenden Isolation deutscher Wissenschaftler in der internationalen Stammzellforschung entgegengewirkt werden. 

KONTAKT

Leopoldina

Julia Klabuhn

Kommissarische Leiterin der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel. 0345 47 239 - 800
Fax 0345 47 239 - 809
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