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Pressemitteilung | Mittwoch, 26. Mai 2021

Leopoldina und Akademienunion sprechen sich für Neubewertung des Embryonenschutzes in Deutschland aus

Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Union der deutschen Akademien der Wissenschaften

Wie entwickelt sich menschliches Leben, wodurch lässt sich die Fortpflanzungsmedizin verbessern und in welcher Weise können Stammzellen bei der Entwicklung neuer Therapien gegen Volkskrankheiten wie Diabetes oder Herzinfarkt helfen? Zur Beantwortung dieser Fragen dürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland bislang nur wenig beitragen, da dafür erforderliche Studien an menschlichen Embryonen außerhalb des Körpers durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten sind. In ihrer heute veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme „Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland“ empfehlen Leopoldina und Akademienunion, Embryonenforschung für hochrangige Forschungsziele im Einklang mit internationalen ethischen Standards künftig zu ermöglichen und den dafür erforderlichen Rechtsrahmen neu zu diskutieren.

In Deutschland gibt es jedes Jahr eine Vielzahl von Embryonen, die im Rahmen einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung entstanden sind, von der biologischen Mutter aber nicht mehr ausgetragen werden, etwa, weil die Familienplanung abgeschlossen ist. Bislang dürfen diese sogenannten überzähligen Embryonen nur für Paare mit Kinderwunsch gespendet oder müssen verworfen werden. Eine Spende für die Forschung ist in Deutschland verboten. Viele wissenschaftliche Fragen zur Embryonalentwicklung, Krankheitsentstehung, Fortpflanzungsmedizin oder Anwendungen von embryonalen Stammzellen für regenerative und personalisierte Therapien lassen sich nur durch Forschung mit frühen menschlichen Embryonen beantworten. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften empfehlen, diese Forschung für hochrangige Forschungsziele künftig auch in Deutschland zu ermöglichen und Paaren die Embryonenspende für die Forschung zu erlauben.

Das vor 30 Jahren in Kraft getretene ESchG stellt seit jeher einen Kompromiss zwischen verschiedenen ethischen und rechtlichen Positionen dar, so die Expertinnen und Experten. In der Debatte um den angemessenen Umgang mit frühen Embryonen in vitro, also außerhalb des menschlichen Körpers, zeichnet sich bis heute kein Konsens ab. Die Stellungnahme empfiehlt einen politischen Kompromiss, der betroffenen Paaren einen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Spende von Embryonen für die Forschung einräumt. Eine unabhängige Beratung im Vorfeld würde sicherstellen, dass die Betroffenen eine informierte Entscheidung treffen können.

Die Neubewertung des Embryonenschutzes erfordert ein gesetzliches Regelwerk, das auch sich abzeichnende wissenschaftliche Entwicklungen berücksichtigt, so die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme. Notwendigkeit und Zulässigkeit der Forschungsvorhaben sollte durch ein unabhängiges Gremium transparent bewertet und überprüft werden. Bereits heute finden Ergebnisse aus der Embryonenforschung im Ausland eine breite Anwendung in der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland, etwa bei der In-vitro-Fertilisation oder der Präimplantationsdiagnostik. Ein entsprechender Rechtsrahmen würde in Deutschland tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit geben, mehr zu dieser Forschung und ihren Standards beizutragen.

Ergänzend zur Stellungnahme veröffentlicht die Leopoldina eine Liste der Autorinnen und Autoren, die für Recherchen und Interviews zur Verfügung stehen. Die Expertinnen und Experten können direkt kontaktiert werden.

Die Diskussion um eine gesetzliche Neuregelung des Embryonenschutzes in Deutschland ist nicht neu. 2019 veröffentlichten Leopoldina und Akademienunion eine gemeinsame Stellungnahme, in der sie eine wissenschaftlich begründete und zeitgemäße Gesetzgebung für die Fortpflanzungsmedizin empfahlen.

Die Leopoldina auf Twitter: www.twitter.com/leopoldina
Die Akademienunion auf Twitter: www.twitter.com/akademienunion

Über die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
Als Nationale Akademie der Wissenschaften leistet die Leopoldina unabhängige wissenschaftsbasierte Politikberatung zu gesellschaftlich relevanten Fragen. Dazu erarbeitet die Akademie interdisziplinäre Stellungnahmen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. In diesen Veröffentlichungen werden Handlungsoptionen aufgezeigt, zu entscheiden ist Aufgabe der demokratisch legitimierten Politik. Die Expertinnen und Experten, die Stellungnahmen verfassen, arbeiten ehrenamtlich und ergebnisoffen. Die Leopoldina vertritt die deutsche Wissenschaft in internationalen Gremien, unter anderem bei der wissenschaftsbasierten Beratung der jährlichen G7-und G20-Gipfel. Sie hat 1.600 Mitglieder aus mehr als 30 Ländern und vereinigt Expertise aus nahezu allen Forschungsbereichen. Sie wurde 1652 gegründet und 2008 zur Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands ernannt. Die Leopoldina ist als unabhängige Wissenschaftsakademie dem Gemeinwohl verpflichtet.

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