Stellungnahme
Herausgegeben von Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
(2019, 128 Seiten, ISBN: 978-3-8047-3423-4)
Kinder zu haben und eine Familie zu gründen gehört für viele Menschen zu den wesentlichen Lebensinhalten und ist tragende Bedingung für die Gestaltung der gesellschaftlichen Zukunft. Manche Personen sind jedoch für die Gründung einer Familie auf die Hilfe der Fortpflanzungsmedizin angewiesen. Die Rechtslage ist in Deutschland seit Langem unzureichend: Das Embryonenschutzgesetz stammt von 1990 und erfasst viele neue reproduktionsmedizinische Entwicklungen nicht. In der heute veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ sprechen sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften deswegen für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz aus.
Das Embryonenschutzgesetz von 1990 regelt bis heute weitgehend unverändert den Umgang mit der Fortpflanzungsmedizin. Diese Rechtslage zwingt die Behandelnden nicht selten zu einer dem heutigen internationalen medizinischen Stand nicht mehr angemessenen Behandlung und führt zu unnötigen Risiken für Mutter und Kind. Darüber hinaus wird das Embryonenschutzgesetz dem gesellschaftlichen Wandel und der Vielfalt heutiger Familienformen nicht mehr gerecht. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Leopoldina und der Akademienunion hat sich mit den medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen der Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Besonderes Augenmerk widmen die Autorinnen und Autoren der Aufklärung und Beratung einschließlich der psychosozialen Beratung der betroffenen Paare sowie der Organisation und Finanzierung der Fortpflanzungsmedizin. Folgende Punkte werden in der resultierenden Stellungnahme als besonders regelungsbedürftig benannt:
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