Gestaltung eines zeitgemäßen Embryonenschutzes in Deutschland

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Gezielte genetische Veränderungen an menschlichen Embryonen zu Forschungs- und Fortpflanzungszwecken sind in Deutschland durch das inzwischen fast 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz (ESchG) bei Strafe verboten. Der Gesetzgeber wollte mit diesem im Strafrecht verankerten Gesetz die Grenzen für die Beeinflussung menschlichen Lebens durch Techniken der assistierten Befruchtung und Gentechnologie festlegen.

Zuletzt bearbeitet: 08. Dezember 2025

Der wissenschaftliche Fortschritt, die Erfahrungen der Reproduktionsmedizin in den letzten drei Jahrzehnten und gesetzliche Inkonsistenzen, z. B. im Vergleich mit den Regelungen zur Empfängnisverhütung, zum Schwangerschaftsabbruch und zur Präimplantationsdiagnostik, machen es notwendig, den im ESchG festgelegten Rechtsbegriff und den Schutz von Embryonen an den aktuellen Erkenntnisstand, die gelebte fortpflanzungsmedizinische Praxis und sich global abzeichnende Entwicklungen, wie beispielsweise die Gentherapie an menschlichen Embryonen, anzupassen.

Die Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge dafür, wie ein wissenschaftlich fundierter, rechtspolitisch und ethisch akzeptabler Weg aussehen könnte, der dem Pluralismus in Fragen von Menschenwürde und Lebensschutz von Embryonen und imprägnierten Eizellen im Vorkernstadium sowie dem Schutz von Forschungsfreiheit und den Interessen zukünftiger Patienten Rechnung trägt.

Beteiligte Institutionen

  • Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (federführend)
  • Union der deutschen Akademien der Wissenschaften

Sprecher der Arbeitsgruppe

Mitglieder der Arbeitsgruppe

  • Prof. Dr. Claus Bartram ML, Institut für Humangenetik, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Dr. Jan Ellenberg ML, Abteilung Cell Biology and Biophysics am European Molecular Biology Laboratory (EMBL), Heidelberg
  • Prof. Dr. Boris Fehse, Zentrum für Onkologie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
  • Prof. Dr. Heribert Kentenich, Fertility Center Berlin
  • Prof. Dr. Robert Kumsta, Research Department of Neuroscience, Abteilung Genetische Psychologie, Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Dr. Christof Niehrs ML, Institut für Molekulare Biologie, Mainz und Abteilung Molekulare Embryologie, Deutsches Krebsforschungszentrum, Universität Heidelberg
  • Prof. Dr. Markus M. Nöthen ML, Institut für Humangenetik, Universitätsklinikum Bonn
  • Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert ML, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Universität Münster
  • Prof. Dr. Klaus Tanner ML, Theologisches Seminar, Professur für Systematische Theologie und Ethik, Universität Heidelberg
  • Dr. Petra Thorn, Praxis für Paar- und Familientherapie/Psychosoziale Kinderwunschberatung, Mörfelden
  • Prof. Dr. Jörg Vogel ML, Institut für Molekulare Infektionsbiologie (IMIB), Universität Würzburg und Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung, Würzburg
  • Prof. Dr. Claudia Wiesemann ML, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen
  • Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker ML, Genzentrum der Ludwig-Maximilians-Universität München

ML = Mitglied der Leopoldina

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