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Eizellspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft – in der Fortpflanzungsmedizin ist heute vieles möglich. In Deutschland jedoch sind viele der neuen Verfahren durch das Embryonenschutzgesetz verboten, andere wiederum rechtlich nicht geregelt. Leopoldina und Akademienunion sprechen sich in einer Stellungnahme für ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz aus. Am Dienstag, 4. Juni 2019, in Berlin diskutieren die Autorinnen und Autoren ihre Empfehlungen mit Politikerinnen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Das Embryonenschutzgesetz von 1990 bildet viele der in den vergangenen Jahrzehnten gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Weiterentwicklung medizinischer Verfahren nicht ab. Zudem haben sich in den vergangenen 30 Jahren die gesellschaftlichen Vorstellungen von Familie und Elternschaft geändert. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften hat vor diesem Hintergrund medizinische, rechtliche und ethische Fragen der Fortpflanzungsmedizin beleuchtet. In der resultierenden Stellungnahme werden die Analysen sowie darauf aufbauende Empfehlungen publiziert. Im Rahmen der Veröffentlichung werden die Empfehlungen mit Politikerinnen und mit dem Publikum diskutiert.
Auf dem Podium sprechen: