Mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Embryonenschutzgesetz 2010 sah es die Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften als ihre Aufgabe an, eine gesetzliche Regelung und insbesondere eine mögliche begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik zu diskutieren und dazu aus wissenschaftlicher Sicht Stellung zu beziehen. Die im November 2010 eingesetzte Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten aus den für die PID relevanten Wissenschaftsbereichen legte Mitte Januar 2011 ihre Stellungnahme vor.
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Verfahren, das es Eltern mit einem hohen Risiko für die Geburt eines Kindes mit einer schweren erblichen Krankheit oder von genetisch bedingten Tot- oder Fehlgeburten ermöglichen soll, Kinder zu bekommen, die von entsprechenden Krankheiten nicht betroffen sind. Das PID-Verfahren galt bis zum Sommer 2010 als vom Embryonenschutzgesetz verboten. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 6. Juli 2010 fest, dass aus diesem Gesetz kein PID-Verbot mit der erforderlichen Bestimmtheit abgeleitet werden kann. Der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber war gefragt, eine gesetzliche Regelung für die PID zu treffen.
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