Leopoldina Home Menü

Leopoldina Home

Thema im Fokus

Ethische Fragen und gesetzliche Neuregelung

Ethische Fragen und gesetzliche Neuregelung

Bild: Adobe Stock / SciePro

Welcher Schutz frühen Embryonen gewährt werden sollte, ist umstritten. Dabei muss die Schutzwürdigkeit von Embryonen gegen die Forschungsfreiheit, die Rechte von Patientinnen und Patienten sowie der Eltern und der zukünftig geborenen Kinder abgewogen werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen daher, eine gesellschaftliche Debatte in Deutschland anzustoßen und den gesetzlichen Rahmen dem Stand des Wissens anzupassen.

Ethische Abwägung von Rechten und Interessen

Der rechtliche Schutzanspruch, den Embryonen genießen sollten, ist in Deutschland seit vielen Jahren hoch umstritten. Hiermit ist untrennbar die in der Ethik diskutierte Frage nach dem moralischen Status eines Embryos verbunden. Eine Maximalposition schreibt dem Embryo von der Befruchtung der Eizelle an einen vollen moralischen Status zu. Nach dieser Auffassung verfügt bereits der frühe menschliche Embryo über die Menschenwürde und ein Lebensrecht wie der geborene Mensch. Liberalere Schutzpositionen gehen entweder von einer graduellen Zunahme des Schutzanspruchs des Embryos mit fortschreitender Entwicklung aus oder bewerten verschiedene Zäsuren in seiner Entwicklung als moralisch wichtig beziehungsweise entscheidend.

Prof. Dr. Claudia Wiesemann zum Umgang mit In-vitro-Embryonen

Medizinethikerin

„Aus ethischer Perspektive muss man sich fragen: Welchen Schutzanspruch verdient ein Embryo in vitro?“

Prof. Dr. Claudia Wiesemann zu ethischen Positionen

Medizinethikerin

„Beim Umgang mit In-vitro-Embryonen gibt es unterschiedliche ethische Positionen.“

Unter der Maßgabe eines abgestuften Embryonenschutzes müssen Schutzansprüche gegen Forschungsfreiheit, Erkenntnisgewinn und die Interessen von Eltern oder künftigen Patientinnen und Patienten abgewogen werden. Abwägungsfragen betrafen lange Zeit allein Verhütung, Schwangerschaftsabbruch und Geburtskomplikationen. Seit den 1970er Jahren aber hat sich das Spektrum solcher Fragen stark erweitert. Es betrifft nun auch den Bereich der Fortpflanzung, für den neue technische Verfahren entwickelt wurden, um einen Kinderwunsch bei bestehender Unfruchtbarkeit zu realisieren oder die Gesundheit des zukünftigen Kindes zu befördern. Dabei geht es nicht mehr nur darum, ob ein im Uterus einer Frau heranwachsender Embryo oder Fötus ein Recht auf Lebensschutz wie ein geborener Mensch haben, sondern darum, wie mit einer befruchteten Eizelle in der Petrischale angemessen umzugehen ist. Nicht nur das Lebensrecht des Embryos steht zur Debatte, sondern auch die Frage, auf welche Art und Weise und mit welchen Zielen menschliches Leben erzeugt und wie damit umgegangen werden darf.

Es stellt sich die Frage, wie heute ein wissenschaftlich fundierter, verfassungsrechtlich und ethisch akzeptabler Weg aussehen kann, der dem Pluralismus in Fragen der Schutzwürdigkeit von Embryonen einerseits, dem Schutz der Forschungsfreiheit und den Rechten potenzieller Eltern sowie dem Schutz der Interessen zukünftiger Kinder und von Patientinnen und Patienten andererseits Rechnung trägt. In Abwägung dieser unterschiedlichen Güter plädieren die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften in ihrer gemeinsamen Stellungnahme „Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland“ von 2021 dafür, Embryonenforschung für hochrangige Forschungsziele im Einklang mit internationalen ethischen Standards künftig zu ermöglichen.

Prof. Dr. Jochen Taupitz zu Freiheitsgrundrechten

Jurist

„Der Staat braucht Gründe, um Freiheitsgrundrechte einzuschränken.“

Zugleich weist die Stellungnahme auf ein ethisches Problem hin: Wenn ein Bereich der Forschung in Deutschland als ethisch strittig abgelehnt wird, Ergebnisse ausländischer Forschungsgruppen jedoch genutzt werden, so ist dies in gewisser Weise ethisch inkonsistent. Aktuell trifft dies im Bereich der Biomedizin für jegliche IVF-Verfahren, so auch die seit 2011 in Deutschland zugelassene Präimplantationsdiagnostik, und die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen zu. Letztere ist in Deutschland innerhalb enger Grenzen zwar erlaubt, die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen allerdings verboten, so dass diese aus dem Ausland importiert werden.

Prof. Dr. Jochen Taupitz zum Embryonenschutzgesetz

Jurist

„Das Embryonenschutzgesetz trägt Widersprüche in sich.“

Ein neuer Rahmen für die Embryonenforschung in Deutschland

Nach internationaler wissenschaftlicher Auffassung gibt es eine Reihe wichtiger Fragen, die nur mit Hilfe der Embryonenforschung beantwortet werden können. Zu deren Aufklärung dürfen in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuell nur wenig beitragen, weil die Forschung mit frühen menschlichen Embryonen durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 verboten ist. Leopoldina und Akademienunion plädieren dafür, über die Zulässigkeit der Forschung an Embryonen für hochrangige Forschungsziele in Deutschland neu zu diskutieren. In einer pluralistischen Demokratie sollte nicht die restriktivste Position den Maßstab rechtlicher Regelungen bilden, so die Akademien.

Prof. Dr. Claudia Wiesemann zur Embryonenforschung

Medizinethikerin

„In einer demokratischen Gesellschaft mit unterschiedlichen ethischen Auffassungen suchen wir nach politischen Kompromissen.“

Prof. Dr. Jochen Taupitz zur internationalen Forschung

Jurist

„Forschende aus Deutschland verlieren ihr Mitspracherecht in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft.“

Es gibt auch in Deutschland eine Vielzahl von Embryonen, die im Rahmen fortpflanzungsmedizinischer Behandlungen entstehen und für diese nicht mehr verwendet werden, beispielsweise, weil die Familienplanung abgeschlossen ist. Aus dem aktuellen IVF-Register lässt sich erkennen, dass etwa im Jahr 2019 in Deutschland rund 20.000 Embryonen kryokonserviert und knapp 10.000 Embryonen aufgetaut und zur Herbeiführung einer Schwangerschaft übertragen wurden. Überzählige Embryonen können bislang nur für andere Paare mit Kinderwunsch gespendet oder müssen verworfen werden. Die dritte Option, Embryonen für hochrangige Forschungsziele zur Verfügung zu stellen, besteht für Paare derzeit nicht. Umfragen in vielen Ländern zeigen, dass die Mehrheit der befragten Paare nach abgeschlossener Familienplanung bereit ist, Embryonen für die Forschung zu spenden. Auch in Deutschland zeichnet sich diese Bereitschaft ab.

Prof. Dr. Claus R. Bartram zu überzähligen Embryonen

Humangenetiker

„Hochrechnungen gehen von einigen Tausend überzähligen Embryonen aus, die verworfen werden müssten.“

Prof. Dr. Claudia Wiesemann zur Embryonenspende

Medizinethikerin

„Viele Paare ziehen die Möglichkeit vor, Embryonen der Forschung zu spenden.“

In ihrer Stellungnahme befürworten Leopoldina und Akademienunion die Forschung an frühen überzähligen Embryonen, also an solchen Embryonen, die in vitro für Fortpflanzungszwecke erzeugt wurden und dafür keine Verwendung mehr finden. Die Entscheidungshoheit darüber, ob überzählige Embryonen für die Forschung zur Verfügung gestellt werden, sollte bei dem Paar liegen, von dem sie stammen. Mit Hilfe einer unabhängigen Beratung im Vorfeld könnten Betroffene informierte Entscheidungen treffen.

Prof. Dr. Claudia Wiesemann zur Aufklärung von Paaren

Medizinethikerin

„Um eine Entscheidung treffen zu können, brauchen Paare auch verlässliche Informationen über die Forschungsvorhaben.“

Eine Erlaubnis zur Forschung sollte dabei ausschließlich für hochrangige Forschungsziele gelten, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im Rahmen der Grundlagenforschung und der Erweiterung medizinischer Kenntnisse dienen. Eine Bundesbehörde könnte etwa zusammen mit einer Ethikkommission überprüfen, ob ein Forschungsprojekt das Kriterium der Hochrangigkeit erfüllt. In diesem Rahmen könnte ebenfalls die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen bewertet und ermöglicht werden, so die Wissenschaftsakademien.

Prof. Dr. Jochen Taupitz zur Embryonenspende

Jurist

„Durch ein staatliches Genehmigungsverfahren würde auch Transparenz für die Gesellschaft hergestellt.“

Für die Verwendung überzähliger früher Embryonen für die Forschung empfehlen Leopoldina und Akademienunion ein neues gesetzliches Regelwerk. Der neue Regelungsrahmen sollte neben aktuellen auch sich abzeichnende wissenschaftliche Entwicklungen berücksichtigen, wie etwa embryoähnliche Strukturen und künstlich erzeugte Embryonen, die aus in vitro hergestellten Keimzellen entstanden sind.